Allgemeine Geschäftsbedingungen der Destinyincoofficial UG (haftungsbeschränkt)
1. Allgemeines / Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die in eine Geschäftsbeziehung tritt, ohne dass diese Beziehung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Geschäftsbeziehung tritt und in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Begriff "Kunde" bezieht sich im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl auf Verbraucher als auch auf Geschäftskunden.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, auch wenn sie uns bekannt sind, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Der Kunde darf vertragliche Rechte weder abtreten noch verpfänden.
1.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
2. Vertragsschluss / Lieferung
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht vorzunehmen.
2.2 Mit der Bestellung von Waren gibt der Kunde eine verbindliche Willenserklärung zum Kauf der bestellten Ware ab. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung enthaltene Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang schriftlich anzunehmen. Die Abnahme kann entweder durch schriftliche Bestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
2.3 Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Eingang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Eingangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.4 Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Dies gilt nur, wenn wir die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben, insbesondere wenn wir mit unserem Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Ereignisse höherer Gewalt, wie z.B. Streiks, Betriebsstillstände, Betriebsstörungen, Mangel an Waggons oder Containern, Bahnsperrungen, Schwierigkeiten im Steinbruchbetrieb sowie in der Beschaffung notwendiger Rohstoffe und sonstige unvorhergesehene Umstände befreien uns von unseren Lieferverpflichtungen. Angegebene Lieferfristen sind nur annähernd und beginnen erst nach endgültiger schriftlicher Auftragsbestätigung. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Dienstes informiert. Die Zahlung wird sofort zurückerstattet.
2.5 Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, so wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen zusammen mit diesen AGB per E-Mail zugesandt.
2.6 Unsere Lieferungen erfolgen unfrei auf Kosten und Gefahr des Käufers, ohne Haftung für Bruch, Diebstahl und dergleichen. Gleiches gilt für frachtfreie Lieferungen. Insbesondere ist die Bruchgefahr nicht enthalten. Der Vermerk in den Frachtbriefen: "Mangelhaft verpackt" ist von den Bahnbehörden gefordert und begründet keine Haftung für Bruchschäden.
2.7 Die Kosten der Verpackung und einer etwaigen vom Käufer gewünschten Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers.
2.8 Bestellungen auf der Grundlage von Plänen und Skizzen müssen die genaue Menge und Größe der gewünschten Platten enthalten. Ohne diese Informationen wird keine Haftung für deren Richtigkeit übernommen.
3. Preis und Zahlung
3.1 Unseren Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Kostenbedingungen zugrunde.
3.2 Alle Preise verstehen sich ab Werk oder ab Lager.
3.3 Unsere Rechnungen erfolgen in der Regel vor dem Versand der Ware ab unserem Lager. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
3.4 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, so können wir vom Vertrag zurücktreten, Vorauszahlung verlangen oder unsere Lieferung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Dies gilt auch, wenn offene Rechnungen trotz Mahnungen unbezahlt bleiben.
3.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Der Kunde darf Zahlungen nur aus Gründen zurückhalten, die sich aus demselben Vertragsverhältnis ergeben.
4. Zahlungsverzug
4.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden werden alle unsere offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig und in bar zahlbar. Der Kunde darf Waren, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, nicht mehr veräußern und ist verpflichtet, uns Sicherheit zu leisten. Die Ermächtigung zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen erlischt.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufpreis zu zahlen, bevor die Ware unser Lager verlässt. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Während des Verzugszeitraums sind die Verbraucher verpflichtet, Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Unternehmen sind verpflichtet, Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Wir behalten uns das Recht vor, einen höheren Verzugsschaden gegenüber Unternehmern nachzuweisen und geltend zu machen.
5. Gewährleistung
5.1 Marmor, Farbmarmor, Granit und Kalksteinplatten: Muster, Farben, Materialeigenschaften etc. zeigen nur das allgemeine Erscheinungsbild des Steins. Handmuster können nie alle Eigenschaften und Variationen in Farbe, Muster, Struktur und Textur des Natursteins erfassen. Natürliche Schwankungen in der Farbe, Trübung, Maserungen usw., die sich aus der Beschaffenheit des Marmors ergeben, sowie natürliche Defekte wie Poren, offene Bereiche, Einschlüsse, Risse, Quarzadern usw. mindern den natürlichen Wert des Steins nicht. Eine absolute Frostbeständigkeit kann nicht garantiert werden. Bei der Arbeit mit farbigem Marmor sind die richtige Spachtelung, die Demontage von Teilen in losen Adern und Rillen und deren Wiederzusammenbau, darüber hinaus die Verstärkung durch darunterliegende, massive Platten (Verdopplung) sowie das Aufbringen von Klammern, Dübeln und Inlays, je nach Art und Eigenschaften der betreffenden Marmorsorten, nicht nur unvermeidbar, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung der Verarbeitung.
5.2 Ist der Käufer Unternehmer, werden wir Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, hat er zunächst die Wahl, ob es sich bei der Abhilfe um Nachbesserung oder Ersatzlieferung handeln soll. Wir sind jedoch berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Abhilfe ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher zur Verfügung steht. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich eine Minderung des Preises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei nur unerheblicher Vertragsverletzung, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Gültig ab dem 1. März 2020.
5.3 Offensichtliche Mängel haben uns Unternehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Unternehmer trägt die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt seiner Entdeckung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung der Vertragswidrigkeit der Ware schriftlich anzeigen. Maßgeblich für die Wahrung dieser Frist ist der Tag des Eingangs der Mitteilung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Anzeige, verjähren die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Entdeckung des Mangels durch den Verbraucher. Dies gilt nicht in Fällen arglistigen Verschweigens durch den Verkäufer. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels liegt beim Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Angaben des Herstellers zum Kauf des Artikels veranlasst, liegt die Beweislast für seine Kaufentscheidung beim Verbraucher. Bei gebrauchten Waren liegt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache beim Verbraucher. Verbaut der Kunde trotz erkennbarer Mängel von uns gelieferte Materialien, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
5.4 Wählt der Kunde aufgrund eines Rechts- oder Sachmangels nach fehlgeschlagener Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm kein weitergehender Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach fehlgeschlagener Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz ist auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache begrenzt. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig herbeigeführt haben.
5.5 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 5.3 dieser Bedingungen).
5.6 Ist der Käufer Unternehmer, so gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbarte Beschaffenheit der Ware. Öffentliche Äußerungen, Werbung oder Werbematerialien des Herstellers stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
5.7 Wird bei Ankunft der Sendung ein Schaden festgestellt, so hat der Empfänger diesen unverzüglich auf dem Frachtbrief bestätigen zu lassen. Bei Transporten per Lkw muss ein Bericht erstellt werden, in dem das Ausmaß des Schadens aufgeführt ist. Dieser Bericht muss vom Fahrer unterschrieben werden. Allfällige Schadenersatzansprüche richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Versicherungsgesellschaft.
5.8 Bei Zahlungsverzug oder Kreditverzug können wir die Gewährleistung bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden in dem Umfang verweigern, der dem Wert unserer Lieferung abzüglich einer etwaigen Minderung des Kaufpreises wegen vorhandener Mängel entspricht.
5.9 Für Schäden, die auf folgenden Ursachen beruhen: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, mangelhafte Bauarbeiten oder ungeeigneter Baugrund, wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass diese Schäden auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
5.10 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit des Eigentümers, seiner leitenden Angestellten oder leitenden Angestellten, der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, von Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde, und von Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden gehaftet wird. privat genutzte Gegenstände. Im Falle einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch für grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und für einfache Fahrlässigkeit, in letzterem Fall jedoch begrenzt auf den typischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Soweit Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese regelmäßig auf eigene Kosten durchzuführen.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie jede Beschädigung oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat uns auch einen Wechsel des Besitzes der Ware oder einen Wechsel des eigenen Wohnsitzes unverzüglich mitzuteilen.
6.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht aus den Ziffern 3) und 4) dieser Geschäftsbedingungen, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
6.5 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Sie treten bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte bis zur Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Wir behalten uns das Recht vor, den ausstehenden Betrag selbst einzuziehen, wenn der Auftragnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und in Verzug gerät.
6.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Auftragnehmer erfolgt stets im Namen und Auftrag für uns. Erfolgt die Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Gleiches gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
6.7 Soweit die Kaufpreisforderungen des Kunden in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Kunde die ihm in gleicher Weise zustehende Saldoforderung an uns ab.
7. Werkverträge und Werküberlassung
7.1 Für Werkverträge mit Unternehmern, die Dienstleistungen an Bauwerken zum Gegenstand haben, gelten ergänzend zu diesen Bedingungen die Bestimmungen der VOB/Teil B in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für unseren Sitz zuständige Gericht. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, deren wirtschaftliche Wirkung der der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9. Datenschutzklausel
9.1 Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, Daten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallen, nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und diese Daten sicher vor dem Zugriff und Missbrauch durch unberechtigte Personen zu schützen und zu speichern.